Warum ein neues Gesetz?
Das 1980 eingeführte Transsexuellengesetz regelte in Deutschland für 44 Jahre, wie Trans* Menschen ihren Namen und Geschlechtseintrag rechtlich ändern können.Dieses Gesetz wurde seinen Ansprüchen aber keinesfalls gerecht. Stattdessen wurden Trans* Menschen Steine in den Weg gelegt:Der Prozess zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erforderte zwei unabhängige Sachverständigengutachten und ein Gerichtsverfahren. Das war diskriminierend, dauerte eine Ewigkeit und war sehr teuer.Das Selbstbestimmungsgesetz löste das TSG ab und ermöglicht nun eine Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags ganz einfach per Selbstauskunft beim Standesamt.